Die beglaubigte Kopie ist das Arbeitspferd des Papierkrams: Ein Notar bestätigt, dass eine Kopie dem vorgelegten Dokument entspricht — und sie entsteht, ohne dass Ihr Original Sie je verlässt.
Der Notar bescheinigt die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Dokument — nicht die Wahrheit des Inhalts. Genau dieser Fokus macht sie schnell, standardisiert und überall verlangt.
Banken, Universitäten, ausländische Arbeitgeber, Migrations- und Grundbuchbehörden lehnen einfache Fotokopien regelmässig ab. Die beglaubigte Kopie ist der akzeptierte Mittelweg zwischen «nichts» und der Herausgabe Ihres Originals.
Laden Sie ein klares PDF oder Foto hoch; der Notar beglaubigt die daraus erstellte Kopie. Pass, Diplom oder Vertrag bleiben in Ihrer Schublade — die beglaubigte Kopie reist stattdessen, per Einschreiben, Scan zuerst.
Behörden in Haager Staaten wollen die beglaubigte Kopie meist mit Apostille. In derselben Bestellung ankreuzen — unser Schwesterservice MyApostille reicht sie bei der zuständigen Kanzlei ein.