Eine beglaubigte Unterschrift beweist, dass SIE unterschrieben haben. Genau deshalb kennt das Gesetz keine Abkürzungen: Der Notar muss die Unterschrift oder deren Anerkennung bezeugen — persönlich.
Der Notar bescheinigt Identität und Urheberschaft der Unterschrift. Ohne Ihre physische Anwesenheit samt Ausweis wäre die Bescheinigung wertlos — das Schweizer Recht lässt sie darum weder per Post noch per Video zu.
Sie zeigen den Ausweis, unterschreiben (oder anerkennen Ihre Unterschrift) vor dem Notar; dieser bringt Beglaubigungsklausel und Siegel an. Mit vorbereitetem Dossier dauert der Termin 10–15 Minuten.
Wir prüfen Ihr Dokument vorab, buchen einen Partnernotar in Ihrer Nähe oder in Crissier und übergeben ein fertiges Dossier. Sie kommen einmal, unterschreiben einmal — Lieferung und Scan folgen automatisch.
Vollmachten, Bank- und Erbschaftsformulare, ausländische Verwaltungsformulare, eidesstattliche Erklärungen — überall dort, wo eine Behörde sicher sein will, dass die Unterschrift wirklich Ihre ist.